Versorgungssicherheit
Noch immer gibt es in Teilen der Bevölkerung Ängste vor einem Stromausfall bei Wechsel zu einem alternativen Anbieter, beispielsweise bei einer Insolvenz des Unternehmens. Diese Sorgen sind allerdings unbegründet, da der Grundversorger (Stadtwerke) verpflichtet ist, Sie auch in einem solchen Fall weiter mit Strom zu versorgen. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Strom nicht direkt vom Anbieter an Sie geleitet wird, sondern der Versorger die entsprechende Strom-Menge lediglich in das Netz einspeist.
Tritt dieser Fall, der zwar sehr unwahrscheinlich ist, aber dennoch unter Umständen einmal auftreten könnte, ein, müssen Sie zwar anstatt des Billigstroms wieder die etwas teureren Konditionen des Grundversorgers zahlen, im „Dunkeln“ stehen werden Sie allerdings nicht. Natürlich haben Sie im Fall einer Insolvenz die Möglichkeit, erneut zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
